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Datenschutzgesetz (DSG) (ab 1. September 2023)

Im Dentalbereich gibt es bestimmte Arten von besonders schützenswerten Daten, die durch das neue Datenschutzgesetz (DSG) im Gesundheitswesen geschützt werden sollen. Hier sind einige Beispiele für solche Daten:

  1. Zahnmedizinische Diagnosen und Behandlungspläne: Informationen über den zahnmedizinischen Gesundheitszustand einer Person, Diagnosen von Zahn- und Mundkrankheiten sowie Behandlungspläne fallen in diese Kategorie. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu Karies, Parodontitis, Zahnfehlstellungen oder Zahnersatz.
  2. Röntgenbilder und radiologische Untersuchungen: Röntgenbilder und andere radiologische Aufnahmen, die im Zuge zahnmedizinischer Untersuchungen oder Behandlungen erstellt wurden, gelten als besonders schützenswert. Sie können detaillierte Informationen über die Anatomie und den Zustand von Zähnen, Kiefern und umgebenden Geweben enthalten.
  3. Patienteninformationen: Im Dentalbereich werden auch personenbezogene Daten verarbeitet, die eine Identifizierung einer bestimmten Person ermöglichen. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsinformationen und Kontaktdaten. Diese Informationen müssen entsprechend geschützt werden, um die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung der Patienten zu gewährleisten.
  4. Zahnärztliche Behandlungsverläufe: Informationen über vergangene zahnärztliche Behandlungen, verwendete Materialien, Medikamente und Prozeduren sind ebenfalls als besonders schützenswert anzusehen. Sie können wichtige Details über die individuelle zahnmedizinische Versorgung einer Person enthalten.
  5. Zahntechnische Daten: Daten im Zusammenhang mit zahntechnischen Arbeiten, beispielsweise bei der Herstellung von Zahnersatz oder zahnorthopädischen Apparaturen, können ebenfalls als besonders schützenswert betrachtet werden. Dazu gehören Abdrücke, Modelle, digitale Scans und andere Informationen, die für die Anfertigung und Anpassung zahntechnischer Arbeiten erforderlich sind.

Das neue Datenschutzgesetz zielt darauf ab, den Schutz dieser schützenswerten Daten zu gewährleisten und den verantwortungsvollen Umgang mit ihnen sicherzustellen. Es legt Vorschriften fest, wie diese Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden dürfen, um die Privatsphäre und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen. Zahnärzte und andere Fachleute im Dentalbereich sollten die gesetzlichen Anforderungen sorgfältig prüfen und entsprechende Massnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser sensiblen Daten zu gewährleisten.

Datenschutzgesetz 2023

ERP-Dental® R/1 stellt die gesetzlichen Anforderungen aus dem DSG 2023 sicher

Als führender Softwarehersteller für Leistungsabrechnung in der Zahntechnik legen wir hiermit dar, dass die gesetzlichen Anforderungen aus dem DSG 2023, welches ab dem 1. September 2023 Gültigkeit hat, vollumfänglich sichergestellt sind.

  1. Verschlüsselungstechniken und Zugriffskontrollen, welche sicherstellen, dass die verarbeiteten Daten anonymisiert sind und für Unberechtigte kein Zugang besteht.
  2. Datenminimierung und Speicherbegrenzung, welche sicherstellen, dass die Applikation nur die Daten für den vorgesehenen Zweck verarbeitet und speichert.
  3. Einwilligung und Transparenz, welche sicherstellen, dass die Benutzer über die Art und Weise informiert sind, wie ihre Daten verarbeitet werden.
  4. Rechte der betroffenen Personen, welche sicherstellen, dass es den betroffenen Personen ermöglicht, ihre Datenschutzrechte auszuüben mit Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit ihrer Daten.
  5. Sicherheitsmassnahmen, welche sicherstellen, dass Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Gesundheitsdaten gewährleistet sind. Dazu gehört die Sicherstellung von unbefugten Zugriff, regelmässige Aktualisierung und Patching der Software sowie die Implementierung von Massnahmen zur Erkennung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.

Wir freuen uns, Sie mit unseren hervorragenden Dienstleistungen bedienen zu dürfen. Testen Sie unsere Applikation und wechseln Sie! ganz unverbindlich!

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